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Förderung

Teilnehmen können alle Grund- und weiterführenden Schulen aus dem Geschäftsgebiet der VR-Bank Westmünsterland eG. Die Projekte, die wir fördern, sollten sich beispielsweise einer der folgenden Ausrichtungen zuordnen lassen:
  • Kulturelle Projekte

    „Künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und schließlich für die Gestaltung des Lebens insgesamt", so das Landesprogramm Kultur & Schule NRW. Deshalb möchten wir für eine aktive schulische Kulturarbeit wegweisende und unkonventionelle Projekte unterstützen, die kulturelle Themen und Aktivitäten auf originelle Weise in den Alltag unserer Schulen rücken. > Kulturelle Projekte


  • Soziale Projekte
     

    Kein demokratisches Gemeinwesen ohne soziales Engagement, ohne Aufmerksamkeit und Toleranz. Daher möchte unsere Bildungsinitiative Projekte fördern, die diese Grundwerte im täglichen Miteinander thematisieren.
    > Soziale Projekte

  • Gesundheits- und sportorientierte Projekte
     

    Psycho-physisches Wohlbefinden in einem gesundheitsförderlichen Schulklima kann junge Menschen nicht nur zum Lernen motivieren, sondern sie auch zu einem Lebensstil in Verantwortung für die eigene Gesundheit heranführen. Gefördert und unterstützt werden Maßnahmen und Aktivitäten, die das gesunde Miteinander – körperliche Gesundheit, Inklusion, Prävention oder Schule als Lebensraum – in den Fokus stellen. > Gesundheits- und sportorientierte Projekte





  • Fachlich-wissensorientierte Projekte

    Die Förderung von Schülerinnen und Schülern durch zusätzliches Wissen und Fertigkeiten, die über den schulischen Alltag hinausgehen, ist ein wichtiger Aspekt der Bildungsarbeit. Unterstützung erhalten daher innovative und nachhaltige Ideen, die eigenständiges und lösungsorientiertes Arbeiten fördern. > Fachlich-wissensorientierte Projekte


  • Ökologische Projekte


    Auf dem Weg in eine nachhaltige Gesellschaft nehmen Schulen eine wichtige Stellung ein. Hier werden Kindern und Jugendlichen das Wissen und die Kompetenzen für zukunftsfähiges Handeln vermittelt. Nachhaltige Entwicklung – ökologische, ökonomische und soziale – muss als integrierter Ansatz verstanden werden und ist ein wichtiger Baustein in der Förderung von Bildungsprojekten. > Ökologische Projekte


Alle Projekte sollten innerhalb eines Schuljahres umgesetzt oder auf einen nachvollziehbaren Langzeitplan ausgerichtet sein. Sie müssen inhaltlich und von ihrem Finanzierungskonzept her transparent dargestellt sein und von einer verantwortlichen Lehrkraft oder einem Elternteil durchgängig betreut werden.

Die Projekte sollen erkennbar auf Nachhaltigkeit ausgelegt und auf andere Zielgruppen übertragbar sein. Denn jede einzelne Idee ist wertvoll und kann einen Beitrag zur Solidargemeinschaft darstellen. Daher gilt: Je mehr innovative Ideen um sich greifen, desto besser.  Jede Schule soll die Möglichkeit bekommen, bereits durchgeführte oder entwickelte Projekte auch bei sich umzusetzen.

Kriterien

Zu den Kriterien für die Bewilligung von Fördermitteln gehören:

  •     Qualität des pädagogischen Konzepts
  •     Transparenz der Zielvorstellungen
  •     Umsetzbarkeit der Projektidee
  •     Klarheit der Zeitplanung
  •     Nachhaltigkeit des Projekts
  •     Angemessenheit der Mittel
  •     Kooperation mit Dritten
               
Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen

Die teilnehmenden Schulen stellen ihre Erfahrungen und Konzepte zur Verfügung. Sie werden im Internet unter www.vr-bildungsinitiative.de veröffentlicht. Außerdem werden die geförderten Projekte eines Jahres in einer Dokumentation erfasst und allen Schulen im Geschäftsgebiet zur Verfügung gestellt. Unser Ziel ist es, durch die Veröffentlichung einen Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen zu ermöglichen. Innovative Ideen sollen als Grundlage für eigene Initiativen dienen und Schulentwicklungsprozesse anstoßen.

Zeitrahmen

Zur Umsetzung eines Projektes bedarf es einer Planungssicherheit. Diese wird dadurch gegeben, dass die finanziellen Zuwendungen für ein Projekt jeweils zum Beginn des ersten oder zweiten Schulhalbjahres zur Verfügung stehen.

Pro Jahr sind zwei Termine zur Einsendung der Projekte festgelegt.
Einsendeschluss ist jeweils der 30. April bzw. der 31. Oktober eines jeden Jahres.

Nach Sichtung der eingegangenen Projekte wird zeitnah über die Verteilung der Fördergelder entschieden und rechtzeitig zur Auszahlung gebracht. Das jeweilige Projekt kann dann im folgenden Schulhalbjahr umgesetzt werden.